Mosers Büro
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere AGBs gelten für Mosers Büro GmbH.
1. Unsere Gesellschaft
1. 1. Die Mosers Büro GmbH ist eine auf Medien-, Organisations- und Kommunikationsberatung sowie Content Creation spezialisierte Gesellschaft mit Sitz in Wien.
1. 2. Wir bieten unterschiedliche Beratungsleistungen für Ihre professionelle Kommunikation an und coachen Sie für Ihren öffentlichen Auftritt. Unsere qualifizierten Berater und Coaches garantieren eine fundierte Betreuung. Wir werden für Sie national wie international tätig.
2. Vertragsabschluss und unsere Tätigkeiten
2. 1. Die Mosers Büro GmbH wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Allfällige Geschäftsbedingungen Ihrerseits werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Grundlage für einen Vertragsabschluss und unsere Tätigkeit ist zudem unser jeweiliges Anbot bzw. Ihr jeweiliger Auftrag, in dem Leistungsumfang und Vergütung festgehalten werden. Unsere Anbote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Erteilen Sie uns einen Auftrag, so sind Sie an diesen gebunden – zwei Wochen ab Zugang bei uns; die Annahme kann schriftlich oder mündlich – auch konkludent (etwa durch Aufnahme unserer Tätigkeit) – erfolgen.
2. 2. Vereinbaren Sie mit uns eine Beratungsleistung, so legen wir zu Beginn insbesondere deren Inhalt sowie deren Zeitablauf bzw. Dauer gemeinsam fest. Dabei ist Folgendes zu beachten:
2. 2. 1. Sie werden uns zeitgerecht und vollständig alle für uns erforderlichen Informationen und Unterlagen zugänglich machen. Sie werden uns über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, ebenso daher über Änderungen wesentlicher Begleitumstände.
2. 2. 2. Sie sind verpflichtet, uns alle für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (elektronische Dateien, Lichtbilder; usw.) auf allfällige Rechte Dritter zu überprüfen. Sie übernehmen die Haftung für die Verletzung derartiger Rechte.
2. 2. 3. Von uns benannte Liefer- oder Leistungsfristen gelten (sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall anders vereinbart wird) als grundsätzliche Richttermine. Verbindliche Termine sind schriftlich festzuhalten.
2. 3. Vereinbaren Sie mit uns einen Coaching/Workshop/Seminar-Termin, so ist insbesondere Folgendes zu beachten:
2. 3. 1. Stornierungen nach Vertragsabschluss können nur schriftlich erfolgen. Die Stornogebühr steht in einem prozentuellen Verhältnis zum Teilnehmerbeitrag und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Stornosatz bis zum 30. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin beträgt 10% des Teilnehmerbeitrages. Ab dem 29. bis zum 20. Kalendertag vor dem Teilnahmebeginn werden 25%, ab dem 19. bis zum 6. Kalendertag 50% des Teilnehmerbeitrages verrechnet. Bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 5 Kalendertagen vor Beginn ist der gesamte Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die Stornogebühr entfällt, wenn vom Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer nominiert wird, der den Termin besucht und den Teilnehmerbeitrag entrichtet.
2. 3. 2. Bei einem Terminausfall durch Krankheit des Coaches oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse vereinbaren wir zunächst einen Ersatztermin. Muss ein Coaching/Workshop/Seminar dann erneut unvorhergesehen aus den erwähnten Gründen abgesagt werden, erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von allenfalls bereits eingezahlten Teilnehmerbeiträgen. Die Überweisung erfolgt auf ein vom Teilnehmer schriftlich bekannt gegebenes Konto.
3. Fremdleistungen/Beauftragung Dritter
3. 1. Die Mosers Büro GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die beauftragten Leistungen selbst auszuführen oder sich bei Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen – sei es teilweise, sei es zur Gänze – auch Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Die Mosers Büro GmbH wird die entsprechenden Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche Qualifikation verfügen. Über deren Beauftragung werden wir Sie informieren.
3. 2. Die Beauftragung von Dritten erfolgt entweder auf Rechnung der Mosers Büro GmbH oder auf Ihre Rechnung. Im ersteren Fall wird die Rechnung von der Mosers Büro GmbH unverzüglich an Sie weiterverrechnet; insofern ist die Mosers Büro GmbH auch berechtigt, eine Vorauszahlung von Ihnen zu verlangen.
4. Unser Honorar
4. 1. Wir vereinbaren für unsere Leistungen bei Erteilung bzw. Annahme Ihres Auftrages ein Honorar. Dies kann – je nach Lage des Falles – ein Pauschalbetrag oder aber ein zeitabhängiges Honorar sein. Unser Honorar versteht sich grundsätzlich als Nettohonorar zzgl. der Umsatzsteuer sowie allfälliger Barauslagen. Wenn wir für Sie einen Kostenvoranschlag erstellen, so ist dieser grundsätzlich unverbindlich.
4. 2. Unser Honorar ist binnen 14 Tagen nach der Rechnungslegung, spätestens aber bei Beendigung unserer Tätigkeit für Sie fällig. Skonti können nicht in Abzug gebracht werden. Für den Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent per anno zu verrechnen. Mahnspesen gehen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind, zu Ihren Lasten; maßgeblich für deren Höhe sind die Sätze der Inkassogebührenverordnung. Unterbleibt unsere Leistung auf Grund eines von Ihnen zu vertretenden Umstandes, so sind wir dennoch berechtigt, unser Honorar zu fordern.
4. 3. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt.
4. 4. Sie sind nicht berechtigt, eigene Forderungen gegen Forderungen der Mosers Büro GmbH aufzurechnen, es sei denn, Ihre Forderungen werden schriftlich von uns anerkannt oder diese wurden gerichtlich festgestellt.
5. Verwertungsrechte
5. 1. Wir behalten uns sämtliche Verwertungsrechte an von uns allenfalls verfassten Konzepten, Entwürfen, Slogans, Manuskripten, Bild- und/oder Tonmaterial udgl. vor. Sie sind also mangels anderslautender Vereinbarung insbesondere nicht berechtigt, unsere Leistungen zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu senden, abrufbar zu halten, zu bearbeiten und/oder in irgendeiner anderen Form zu nutzen. Unsere Unterlagen sind zudem jeweils vertraulich und nur für den internen Gebrauch bestimmt; die Weitergabe an Dritte durch Sie ist daher untersagt.
5. 2. Vereinbaren wir eine Überlassung von Nutzungsrechten an unseren Arbeitsergebnissen und/oder Werken, so erwerben Sie durch Zahlung unseres Honorars das Recht zur Nutzung unserer Leistung nur für den vereinbarten Verwendungszweck im Rahmen einer Werknutzungsbewilligung. Mangels anders lautender Vereinbarung dürfen Sie unsere Leistungen nur selbst nutzen, diese daher nicht Dritten zur Verfügung stellen.
5. 3. Änderungen bzw. Bearbeitungen von unseren Leistungen – wie insbesondere Weiterentwicklungen – sind nur mit unserer vorangehenden und ausdrücklichen sowie schriftlichen Zustimmung zulässig. Für Nutzungen und Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen, ist ebenfalls unsere ausdrückliche und schriftliche Zustimmung erforderlich. In all diesen Fällen steht uns jeweils eine gesonderte Honorierung zu.
5. 4. Der Erwerb von Nutzungs- oder Verwertungsrechten setzt eine vollständige Bezahlung sämtlicher von der Agentur gelegten Rechnungen voraus. Bis zur Bezahlung erfolgt eine Einräumung nur auf jederzeitigen Widerruf. Im Zweifel erwirbt der Kunde nur ein einfaches Nutzungsrecht (Werknutzungsbewilligung) für den bei Auftragserteilung bekannt gegebenen Verwendungszweck.
6. Haftungsausschluss
6. 1. Eine Haftung unserer Gesellschaft für leichte Fahrlässigkeit wird allgemein ausgeschlossen; unsere Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz und auf insgesamt EUR 70.000,- pro Schadensfall begrenzt. Allfällige Schadenersatzansprüche müssen binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und Schädigers, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach Schadenseintritt geltend gemacht werden.
6. 2. Beauftragung Dritter und Haftungsausschluss in diesem Fall:
Die Mosers Büro GmbH hat das Recht, Teile der von ihr zu erbringenden Leistungen durch von
ihr auszuwählende, dazu befugte und befähigte Subunternehmer herstellen zu lassen (siehe Punkt 3). Eine diesbezügliche
Betrauung hat die Mosers Büro GmbH dem Auftraggeber grundsätzlich anzuzeigen. Hinsichtlich
der Geltendmachung von Recht und Ansprüchen, welche sich aus der mangelhaft oder sonst verabredungswidrigen
Beschaffenheit von durch Subunternehmen beigestellten Teilleistungen oder Leistungen ergeben, vereinbaren die Mosers Büro GmbH und Sie eine Abtretung sämtlicher (Gestaltungs-)Rechte, welche der Mosers Büro
GmbH gegenüber ihren Subunternehmern zukommen, an Sie als den Auftraggeber. Sie haben
sich zur Durchsetzung der Ihnen übertragenen (Gestaltungs-)Rechte an die von der Mosers Büro GmbH bekannt gegebenen und für die mangelhafte oder verabredungswidrige Beschaffenheit verantwortlichen
(Sub-)Unternehmer zu wenden.
In diesem Sinne ist eine Geltendmachung von sämtlichen – verschuldensunabhängigen oder verschuldensabhängigen –
Ansprüchen aufgrund einer von einem Subunternehmer zu verantwortenden Mangelhaftigkeit bzw. daraus resultierender
Schäden gegenüber der Mosers Büro GmbH einvernehmlich ausgeschlossen.
7. Vertraulichkeit/Datenschutz
7. 1. Alle persönlichen Angaben und/oder Daten unserer Kunden werden streng vertraulich behandelt. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und dienen ausschließlich Mosers Büro GmbH-internen Zwecken. Wir wahren also eine strikte Verschwiegenheit. Sind wir, unsere Mitarbeiter bzw. von uns beauftragte Dritte aber verpflichtet, in einem behördlichen oder schiedsgerichtlichen Verfahren als Zeuge oder Auskunftsperson auszusagen, so sind wir von dieser Verschwiegenheitsverpflichtung entbunden. Gesetzlichen Informations- oder Meldepflichten entsprechen wir vollinhaltlich.
7. 2. Mit der Zusendung von Informationsmaterial über uns und unsere Tätigkeit – auch via E-Mail – erklären Sie sich einverstanden; andernfalls bitten wir Sie um kurze Nachricht.
7. 3. Sie erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Mosers Büro GmbH die von Ihnen bekanntgegebenen Daten für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet.
8. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes
8. 1.Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel meist in einer geschlechtsspezifischen Formulierung angeführt.
9. Gerichtsstand/Rechtswahl
9. 1. Es wird für alle Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit unserer Tätigkeit für Sie und/oder aus Anlass deren Beendigung die Zuständigkeit des HG Wien in Gerichtshofangelegenheiten und des BG für Handelssachen Wien in Bezirksgerichtssachen vereinbart. Es gilt Österreichisches Recht (unter Ausschluss der Verweisungsnormen).